Die optimale Absicherung für Selbstständige und Unternehmer im Alter

Fürs Alter sparen und Steuervorteile genießen

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Deine individuelle
Basisrente

Die Basisrente oder auch Rürup-Rente ist die optimale Altersvorsorge, wenn es um eine unkündbare und, nach Renteneintritt, lebenslange Zahlungen geht. Sie ist eine private Absicherung für die Rente und richtet sich hauptsächlich durch ihre Auslegung an Gutverdienende, Selbstständige und Unternehmer.

Fehler bei der Wahl der richtigen Basisvorsorge können allerdings langfristige finanzielle Schäden in der Rente bedeuten. Da die Basisrente auf einen langen Zeitraum ausgelegt ist, wird eine Kündigung bei der Basisrente kostspielig und oftmals nur schwer möglich

Eine Beratung bei der Basisrente ist aufgrund der Vielzahl an Anbieter und Leistungspakete unumgänglich. Dafür benötigst du einen unabhängigen Versicherungsmakler, der sich optimal mit Basisrenten auskennt und dir die beste Absicherung aus allen Angeboten bieten kann. Genau dafür ist Lukas durch seine jahrzehntelange Erfahrung der richtige Ansprechpartner.

Lass dich von SIMPL. Versicherungen unabhängig beraten und wir prüfen gemeinsam ob und welche Basisrente für dich optimal ist.

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Simpl. Versicherung

Das sagen andere Kunden über die Zusammenarbeit mit uns

Um Top-Ergebnisse zu erzielen, benötigt es überdurchschnittliche Leistungen und die richtigen Entscheidungen. Dabei wirst du allerdings an einen Punkt kommen, an dem die Beratung eines durchschnittlichen Versicherungsmaklers nicht mehr ausreicht.

 

SIMPL. Versicherungen hat schon etliche Unternehmer und Selbstständige zu einer Basisrente erfolgreich beraten. Dank langjähriger Erfahrung und ständiger Weiterbildung, kann Lukas dir mehr als ein herkömmlicher Versicherungsmakler bieten. Sei es eine individuelle Leistungspalette oder eine flexible Gestaltung der Beiträge, SIMPL. Versicherungen kennt alle Möglichkeiten für die individuelle Basisrente.

SIMPL. Versicherung betreut viele hunderte zufriedene Kunden in den unterschiedlichsten Branchen und das ist kein Zufall.

 

Lass dich unabhängig von den Besten der Branche beraten.

Rechnung Vorteil der Basisrente

SIMPL. Versicherung

Basisrente
Art der Beitragszahlung

Laufend, abgekürzt, Einmalbeitrag

Flexible Gestaltung

Flexible Gestaltung möglich

Flexibilität bei finanziellen Engpässen

Möglich

Gesundheitsprüfung

Keine Prüfung nötig

Garantierter Mindestzins

Bei der Basisrente sind Ihnen Zinsen in Ihrer Altersvorsorge sicher

Auszahlungsform

Lebenslange Rente

Leistungszeitpunkt

Frei wählbar ab dem vollendeten 62. Lebensjahr

Wählbare Zusatzbausteine

Hinterbliebenen­vorsorge, Berufs­unfähigkeitsvorsorge, Absicherung von Angehörigen, etc.

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SIMPL. Versicherung

So läuft die Zusammenarbeit ab

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FAQ

Bei der Ermittlung der Höchstbeträge sind auch die Gesamtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zur Alterskasse der Landwirte zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass der maximal steuerlich geförderte Beitrag zur Basisrente durch Kürzung des Höchstbeitrags um diese Beiträge zu ermitteln ist.

Für Beamte und Beamtinnen sowie gleich zu behandelnde Personen gibt es Besonderheiten. Dazu gehören auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die einen Anspruch auf Altersversorgung haben. Wenn du zu einer der genannten Personengruppen gehörst, wende dich an Lukas von SIMPL. Versicherungen.

Die Basisrente wird, wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2058 gilt eine Übergangsregelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. Im Jahr 2024 liegt dieser bei 83 Prozent. Das bedeutet, dass von 1.000 Euro Rente 830 Euro versteuert werden müssen.

Im Folgejahr wird der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 170 Euro) als Rentenfreibetrag festgesetzt und bleibt lebenslang unverändert. Regelmäßige Erhöhungen der Rente haben keinen Einfluss auf die Höhe des Freibetrags.

Im Falle der Auszahlung der Basisrente besteht für den Rentenempfänger keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sofern er Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Ist er hingegen freiwilliges Mitglied der GKV, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro pro Jahr).


Für privat kranken- und pflegeversicherte Personen sind die Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant, da sich die Beiträge ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen richten.

Überlass deine Absicherung nicht dem Zufall!

Versicherungen und Finanzen sind nicht das beliebteste Thema, aber unbedingt notwendig für jeden Unternehmer und leitenden Angestellten.

Buche dir ein kostenloses Gespräch mit Lukas von SIMPL. Versicherung und spare mit individuellen Lösungen Zeit und Kosten.